FAQ
Fragen zum Kindertageseinrichtungen:
Eltern/Sorgeberechtigten:
Wie gestalten sich die Beiträge?
Die Beiträge werden je nach Buchungszeit berechnet, die bei der Aufnahme vereinbart wird.
Wie ist die Gruppenzusammenstellung?
Die Gruppen sind alters- und geschlechtsgemischt zusammengesetzt.
Wird bei den Mahlzeiten auf religiöse Vorgaben / Richtlinien geachtet?
Ja.
Warum ist in den Sommerferien und Weihnachten geschlossen?
Bei uns gibt es Betriebsferien, die es allen Mitarbeitenden ermöglicht gleichzeitig Urlaub zu nehmen.
Wie steht es um die Förderung im Bezug auf Sprache, Bewegung, Kreativität usw. aus?
In Form von Projekten aber auch im Rahmen der täglichen Förderung und im Tagesablauf sind die Förderungen der einzelnen Bereiche fester Bestandteil und konzeptionell verankert.
Gibt es finanzielle Unterstützung durch die Stadt oder andere?
Die Personensorgeberechtigten haben die Möglichkeit bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Inhaber von einem Nürnberg-Pass erhalten zudem einen Zuschuss zum Mittagessensbeitrag.
ASD/Jugendamt:
Wie sieht der Anstellungsschlüssel aus?
Das Verhältnis Erzieher – Kinder ist so gestaltet, dass sowohl die Aufsichtspflicht erfüllt wird aber auch Fördrung und Alltagsgestalltung möglich ist.
Kann man sich auf Wartelisten für freiwerdende Plätze vormerken lassen?
Ja, die Vormerkungen können das ganze Jahr über getätigt werden.
Fragen zu den Schulen:
Sorgeberechtigten:
Wie lang muss mein Kind an dieser Schule bleiben?
Die Aufenthaltsdauer ist unterschiedlich. Eine Entscheidung wird im Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten besprochen. Individuelle Entwicklungsschritte des Kindes werden hierbei mit betrachtet.
Welche Schulabschlüsse sind an Ihren Schulen möglich?
Abschluss der Schule zur individuellen Lernförderung (ILF), Hauptschulabschluss, Qualifizierenden Hauptschulabschluss.
Kann ich Ihre Schule mal besichtigen?
Ja. Sie können individuelle Termine mit der Schulleitung vereinbaren.
Ab welchem Alter werden Kinder aufgenommen?
In der Schule können Kinder ab der ersten Klasse beschult werden.
Gibt es die Möglichkeit im Anschluss an die Schulzeit bei Ihnen eine Ausbildung zu machen?
Ja. Wir bieten in Rummelsberg und am Fassoldshof verschiedene Ausbildungsrichtungen an.
Ist eine Rückführung an eine normale Schule möglich?
Ja, eine Rückführung ist möglich, jedoch müssen die Ziele, die mit der Maßnahme verbunden sind erreicht worden sein.
Schülerin, Schüler, Kinder und Jugendliche:
Wie lange dauert der Unterricht?
Unterrichtsschluss ist je nach Jahrgangsstufe zwischen 12.15 und 13.00 Uhr. Nachmittagsunterricht findet zwischen 14.00 und 15.30 statt.
Welche zusätzlichen Angebote gibt es in der Schule?
Es gibt verschiedene Arbeitsgemeinschaften (AG), z. B.Sport, Musik,...
Wie viele Hausaufgaben muss ich machen?
Die Hausaufgabenmenge ist unterschiedlich. In der Regel gibt es eine feste Hausaufgabenzeit von 60 Minuten.
ASD/Jugendamt:
Ist ein Schulplatz frei?
Da sich im Laufe eines Schuljahres sich immer wieder Veränderungen in der Belegung ergeben sind telefonische Anfragen bei der Schulleitung in aktuellen Fällen hilfreich.
Wie ist der Ablauf bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs?
Betroffene Schulen wenden sich an uns; Unterlagen werden angefordert und Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten eingeholt. Ein Termin wird vereinbart und die Überprüfung durchgeführt. Aus den Ergebnissen wird das Gutachten erstellt und an die betroffene Schule geschickt.
Welche Schulzweige gibt es an der Schule?
Grundschule, Hauptschule, Förderzweig.
Wie verläuft die Schulaufnahme?
Für teilstationäre und ambulante Schüler muss ein Gutachten über den sonderpädagogischen Förderbedarf erstellt und die Jugendhilfemaßnahme genehmigt sein. Nach einem Vorstellungsgespräch und der gemeinsamen Entscheidung für diese Maßnahme wird ein Aufnahmetermin festgelegt.
Fragen zu den Ambulanten Erzieherischen Diensten:
ASD/Jugendamt:
Haben Sie freie Kapazitäten?
Bei Konkreten Anfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Bereichsleitung auf. Im Verlauf eines Jahres werden immer wieder Maßnahmen beendet, so dass mögliche Kapazitäten teilweise kurzzeitig frei werden.
Fragen zu den Teilstationären Maßnahmen:
Sorgeberechtigten:
Muss mein Kind jeden Tag in die Einrichtung kommen?
Ja, denn ein regelmäßiger Besuch der Einrichtung trägt zum Erfolg der Maßnahme bei. Des weiteren wird die Maßnahme für Ihr Kind durch das Jugendamt finanziert, das natürlich ein gesteigertes Interesse daran hat, dass die bewilligte Maßnahme von allen Beteiligten ernstgenommen und erfolgreich beendet wird.
Fragen zu den Stationären Maßnahmen:
Sorgeberechtigten:
Wie oft kann ich mein Kind zu Hause haben?
Der vom Jugendamt finanzierte Regelfall ist einmal monatlich. Jedoch hängt die Beurlaubung auch von den Fortschritten zuhause und in der Einrichtung ab.
Kann ich mein Kind unter der Zeit besuchen?
Ja, jedoch nur nach vorheriger Rücksprache mit den Mitarbeitern.
Wie oft kann ich mein Kind anrufen?
Mindestens 1 mal täglich.
Was kann ich tun damit es meinem Kind gut geht?
Regelmäßige Anrufe; verlässliche Heimfahrten vereinbaren; nicht vor dem Kind an der Maßnahme zweifeln, sondern hinter der Entscheidung stehen, dann stellen sich meist auch Erfolge ein.
Muss ich bestimmte Kleidung für mein Kind kaufen?
Nein, Sie müssen nichts besonderes kaufen. Wir bekommen für Ihr Kind vom Jugendamt einen Pauschalbetrag für Kleidung.
Darf ich meinem Kind Süßigkeiten mitbringen?
Ja, jedoch mit Maß und Ziel.
Wer bezahlt die Heimfahrten?
In der Regel das Jugendamt (1 mal im Monat).
Bekommt mein Kind eine Therapie?
Im Rahmen der Erziehungsplanung wird der mögliche Bedarf einer Therapie festgelegt.
Wie ist die ärztliche Versorgung?
Die ärztliche Versorgung ist durch niedergelassene Ärzte und örtlichen Krankenhäuser gesichert.
Woher bekomme ich Essensgeld für Wochenende und Ferien?
Das Essensgeld für die Wochenenden bekommen Sie von der Gruppe ausgezahlt. Für die Ferienzeit erhalten Sie es vom zuständigen Jugendamt (Sozialamt).
Wird mein Kind bei Ihnen geschlagen?
Unser Anspruch ist es, dass keine Kinder geschlagen werden. Wenn es zu Konflikten unter den Kindern kommt und körperliche Auseinandersetzungen passieren, sehen wir es als unsere Aufgabe an diese zu schlichten und in Reflexionsgesprächen aufzuarbeiten.
Welche Funktion haben Hilfeplangespräche?
In der Regel finden Hilfeplangespräche zweimal pro Jahr in der Verantwortung der Jugendämter statt. Die Gespräche dienen zur Darstellung der Entwicklungen des jungen Menschen, zur weiteren Bedarfsermittlung und Überprüfung der Notwendigkeit der Jugendhilfemaßnahme.
Kinder und Jugendliche:
Kann ich mein Handy behalten?
Ja, jedoch gibt es in den verschiedenen Einrichtungen Regelungen, z. B. Aushändigung erst nach der Schule und vor der Nachtruhe wieder abgeben beim Mitarbeiter,...
Darf ich in der Einrichtung rauchen?
Das hängt vom Alter ab. Grundsätzlich gelten bei uns die gesetzlichen Grundlagen (Jugendschutzgesetz). -
Darf ich meine Playstation mitbringen?
Ja, nach Rücksprache mit den Mitarbeitern. Jedoch wird keine Haftung bei Verlust oder Schaden übernommen.
Wann muss ich ins Bett?
Die Bettgehzeiten sind nach Alter und Zuverlässigkeit gestaffelt:
Sind die Erzieher streng?
Die Erzieher haben einen klaren, vom Jugendamt und den Eltern übertragenen Auftrag, den sie erfüllen müssen. Daher werden sie im Sinne der Leistungserbringung die ein oder andere Maßnahme durchführen, die von Kinder als streng angesehen wird. Besser wäre jedoch die Formulierung, dass die Erzieher in der Haltung den Kindern gegenüber konsequent sind.
Darf ich meinen eigenen PC / Fernseher haben?
Da gibt es keine allgemein gültige Antwort. Im Einzelfall besteht nach Absprache mit den Mitarbeitern die Möglichkeit.
Wieviel Taschengeld bekomme ich?
Das Taschengeld ist nach Alter gestaffelt und wird vom Jugendamt bereitgestellt.
ASD/Jugendamt:
Wie sieht die Eltern/Angehörigenarbeit bei Ihnen aus?
Wir stimmen unsere Arbeit mit Ihnen und Ihren Erwartungen ab. Es finden telefonische und persönliche Gespräche statt. Zu gemeinsamen Aktionen, Festen und Feiern laden wir die Erziehungsberechtigten herzlich ein.
Haben Sie therapeutische Plätze?
Ja. In verschiedenen Einrichtungen bieten wir therapeutische Plätze an.
Können bei Ihnen Geschwister untergebracht werden?
Ja, wenn die entsprechenden Plätze vorhanden sind.
Welche Fachdienstangebote hält Ihre Einrichtung vor?
Die Fachdienstangebote sind unterschiedlich. In allen Einrichtungen sind mindestens Psychologen, Heilpädagogen und Sozialpädagogen als Fachdienste tätig.
Gibt es eine Anbindung an die Kinder- und Jugendpsychiatrie?
In den einzelnen Dienststellen arbeiten wir im Bedarfsfall eng mit der zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrie zusammen.
Wie sieht der Betreuungsschlüssel aus?
Der Betreuungsschlüssel ist sehr unterschiedlich. Er hängt von den in der Betriebserlaubnis festgelegten Schlüssel für das jeweilige Angebot ab.